Print Friendly, PDF & Email

Der Rechtsanspruch ist die gegenwärtige Befugnis, von einem Andern ein gewisses Tun oder das Ablassen von einem Tun zu begehren, und mit rechtlichen MitteIn geltend zu machen.

Begriffs-Nr.: 658

Englisch: Legal claim (517)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert