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Die Rückversicherung ist diejenige Versicherung, durch welche ein Versicherer (der Haupt- oder Erstversicherer) sich fϋr die einem Versicherten gegenüber übernommenen Zahlungsverpflichtung von einem andern (dem Rückversicherer) eine teilweise oder ganze Deckung versprechen lässt.

Begriffs-Nr.: 706

Englisch: Reinsurance (733)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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