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Der Rückfall ist die Verübung eines Delikts nach gänzlicher oder teilweiser Erstehung oder Erlassung einer Strafe, die wegen eines früher begangenen Delikts ausgesprochen wurde.

Begriffs-Nr.: 703

Englisch: Relapse (734)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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