Das Putativdelikt ist ein Verhalten, von dem der Täter irrtümlicherweise annimmt, es stelle ein Vergehen dar. Es ist trotz der verwerflichen subjektiven Einstellung des Täters straflos. Die Putativnotwehr ist der tatsächliche Irrtum ϋber das Vorliegen einer Notwehrlage.
Begriffs-Nr.: 649
Englisch: Putative offence (712)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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