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Ein Wertpapierprospekt ist von der Finanzmarktaufsichtsbehörde auf Verständlichkeit, Vollständigkeit und Kohärenz zu prüfen. Erst nach Billigung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde darf der Prospekt veröffentlicht und das öffentliche Angebot gestartet werden.

Begriffs-Nr.: 638

Englisch: Prospectus Validation (701)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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