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Die Prokura ist der gesetzliche Typ einer grundsätzlich unbeschränkten und unbeschränkbaren, notwendig abstrakten, unübertragbaren, stets widerruflichen registerpflichtigen Handlungsvollmacht

Begriffs-Nr.: 635

Englisch: Procuration (693)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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