Print Friendly, PDF & Email

Privatanklage ist von den hierzu Berechtigten ausgehenden Willenserklärung, gerichtet auf selbstständige Geltendmachung des Rechtes auf staatliche Strafe bei bestimmten Verbrechen.

Begriffs-Nr.: 631

Englisch: Private prosecution (688)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert