Die Polizei ist derjenige Zweig der Verwaltung, der nach pflichtgemässem Ermessen die notwendigen Massnahmen zu treffen hat, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, durch welche die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht ist; sie ist die auf Zwangsgewalt eingestellte Verwaltung zur Wahrung der öffentlichen Ordnung, Ruhe, Sicherheit und Sittlichkeit.
Begriffs-Nr.: 615
Englisch: Police (659)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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