Print Friendly, PDF & Email

Die Polizei ist derjenige Zweig der Verwaltung, der nach pflichtgemässem Ermessen die notwendigen Massnahmen zu treffen hat, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, durch welche die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht ist; sie ist die auf Zwangsgewalt eingestellte Verwaltung zur Wahrung der öffentlichen Ordnung, Ruhe, Sicherheit und Sittlichkeit.

Begriffs-Nr.: 615

Englisch: Police (659)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert