Das Placet (placetum regium) ist das vom Landesherrn oder vom Staat beanspruchte (veraltete) Recht, die kirchlichen (insbes. bischöflichen und päpstlichen) Erlasse vor ihrer Veröffentlichung oder Ausführung zu genehmigen.
Begriffs-Nr.: 612
Englisch: Placet (655)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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