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Das Petitionsrecht ist die dem Staatseinwohner als individuelles Freiheitsrecht gewährte Befugnis, mit Bitten und Anregungen an die verschiedenen Behörden zu gelangen, ohne Belästigungen oder Rechtsnachteile gewärtigen zu mϋssen.

Begriffs-Nr.: 610

Englisch: Right to petition (756)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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