Die Persönlichkeitsrechte bestimmten diejenigen absoluten Rechte, die dem Menschen um seiner selbst willen zustehen und die deshalb untrennbar mit seiner Person verknüpft sind. Zu den Persönlichkeitsrechten gehören beispielsweise das Recht auf Namen, Freiheit, Ehre, Privatsphäre oder auch die körperliche Integrität.
Begriffs-Nr.: 609
Englisch: Personal rights (653)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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