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Die Peremptorisierung (Säumnisverfahren) ist die Vorladung einer Partei unter der Androhung, dass sonst die Verfügung oder das Urteil auf den einseitigen Vortrag der Gegenpartei oder auf Grund der Akten erfolgt. Das tatsächliche Vorbringen der erschienenen Partei wird somit als wahr, die der ungehorsamen Partei, soweit bestritten resp. als zurückgezogen angenommen.

Begriffs-Nr.: 606

Englisch: Peremptorization (648)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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