Die Passivlegitimation bestimmt die Person respektive das Organ, gegen welche sich in einem konkreten Fall die Beschwerde oder die Klage zu richten hat.
Begriffs-Nr.: 602
Englisch: Passive legitimation (641)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Die Passivlegitimation bestimmt die Person respektive das Organ, gegen welche sich in einem konkreten Fall die Beschwerde oder die Klage zu richten hat.
Begriffs-Nr.: 602
Englisch: Passive legitimation (641)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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