Die juristischen Organe sind diejenigen Personen bzw. Personenmehrheiten, die nach der durch das Gesetz oder die Statuten gegebenen Organisation notwendig sind, damit die juristische Person nach aussen handeln und auftreten kann.
Begriffs-Nr.: 589
Englisch: Organs (625)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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