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Das Opportunitätsprinzip besagt, dass die Anklagebehörde die rechtlich zulässige Strafverfolgung nach Gutdünken aus Gründen der Zweckmässigkeit unterlassen kann.

Begriffs-Nr.: 588

Englisch: Opportunity principle (622)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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