Das Opportunitätsprinzip besagt, dass die Anklagebehörde die rechtlich zulässige Strafverfolgung nach Gutdünken aus Gründen der Zweckmässigkeit unterlassen kann.
Begriffs-Nr.: 588
Englisch: Opportunity principle (622)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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