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Eine one man company (Einmanngesellschaft) ist Vereinigung sämtlicher Aktien (bzw. Stammanteile bei der GmbH) in einer Hand. Die Einmanngesellschaft ersetzt das fehlende Institut der Einzelfirma mit beschränkter Haftung und bewirkt die Trennung des Vermögens einer Einzelperson in Privatvermögen und als in das Vermögen des als juristische Person verselbständigtes Einzelunternehmen.

Begriffs-Nr.: 584

Englisch: One-man company (616)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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