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Das Offizialverfahren ist das Prinzip der öffentlichen Verfolgung der Verbrechen, indem der Wille des Staates dafür sorgt, dass der Strafprozess als Staatssache erscheint.

Begriffs-Nr.: 582

Englisch: Official proceedings (614)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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