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Die Obligation ist das rechtliche Verhältnis zwischen mindestens zwei Personen, kraft dessen eine (der Schuldner) zu einer Leistung oder zu Leistungen gegenüber einer anderen Person (dem Gläubiger) verpflichtet wird. Im Wertpapierrecht ist die Obligation in der Regel eine festverzinsliche Teilschuldverschreibung, d. h. auf einen runden Betrag lautender Titel einer grösseren, meist auch langfristigen Gesamtschuld (Anleihen).

Begriffs-Nr.: 575

Englisch: Bond (131)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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