Die Notwehr ist Verteidigung gegen einen Angriff im Sinne einer vom Verletzungstrieb gesteuerten Aktion eines anderen Lebewesens. Die Notwehr gilt als die erlaubte Form der Selbsthilfe und kann als die massvolle Abwehr gegen einen nicht rechtmässigen Angriff gegen ein Rechtsgut definiert werden.
Begriffs-Nr.: 572
Englisch: Self-defence (780)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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