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Der Notstand ist eine Kollision rechtmässiger Interessen, wobei das eine Rechtsgut auf Kosten des andern gerettet werden soll. Bei einem Notstand zur Rettung des überwiegenden, insbesondere höheren Interesses soll das geringere Interesse geopfert werden können.

Begriffs-Nr.: 569

Englisch: State of emergency (811)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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