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Die Münzhoheit besteht im Recht zu bestimmen, was im Lande gesetzliches Zahlungsmittel, d. h. Geld im Rechtssinne gelten soll.

Begriffs-Nr.: 552

Englisch: Sovereignty of coinage (801)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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