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Die mittelbare Täterschaft ist die willentliche Verwirklichung des äusseren Deliktstatbestandes infolge psychischer Beeinflussung des Willens des Ausführenden durch einen Dritten.

Begriffs-Nr.: 545

Englisch: Indirect perpetration (449)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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