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Die Mitgliedschafts- oder Beteiligungsrechte des Aktionärs sind die mit der Eintragung der Aktiengesellschaft im Handelsregister zur Entstehung gelangenden, grundsätzlich übertragbaren und vererblichen gesetzlichen und statutarischen Rechte des Aktionärs als Mitglied der Körperschaft. Zu den Mitgliedschaftsrechten gehören das Recht auf Übertragung der Aktie, das Stimmrecht, das Kontrollrecht, das Recht auf Einsicht in die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und das Recht auf Anfechtung der Generalversammlungsbeschlüsse.

Begriffs-Nr.: 544

Englisch: Membership or participation rights (569)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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