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Rechtsnormen, welche Rechte und Pflichten von Rechtsgenossen festlegen. Das materielle Recht regelt somit die Entstehung, den Untergang und den Inhalt von Rechten und Rechtsverhältnissen. Dazu können die Forderungen, die Rechte an Sachen und auch die Statusrechte stehen. Das materielle Recht ist ein Begriff aus dem Sachenrecht

Begriffs-Nr.: 535

Englisch: Substantive law (826)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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