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Unter Market Timing versteht man den kurzfristigen, aktiven Anteilshandel. Dieses Ausnutzen von Informationen nach Preisfestlegungszeitpunkt führt zu einem Verstoss gegen die Treuepflicht (Schädigung der verbleibenden Anleger).

Begriffs-Nr.: 530

Englisch: Market timing (560)

Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010

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