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Das ius sanguinis (Blutsrecht) bezeichnet die Abstammung von einem oder einer Staatsangehörigen als Titel für die Erwerbung jener Staatsangehörigkeit; sie bildet die qualifizierte inländische Anknüpfung, die Voraussetzung einer näheren tatsächlichen Beziehung zwischen der in Betracht kommenden Person und dem Staat.

Begriffs-Nr.: 525

Englisch: Lus sanguinis (554)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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