Lucrum cessans als Begriff aus dem Obligationenrecht ist der entgangene Gewinn respektive die Vereitelung der Vermehrung des vorhandenen Vermögens.
Begriffs-Nr.: 523
Englisch: Lucrum cessans (552)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Lucrum cessans als Begriff aus dem Obligationenrecht ist der entgangene Gewinn respektive die Vereitelung der Vermehrung des vorhandenen Vermögens.
Begriffs-Nr.: 523
Englisch: Lucrum cessans (552)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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