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lnteressenjurisprudenz ist neue Richtung des Privatrechts, die zum Unterschied von der Begriffsjurisprudenz nicht von Norm- und Schulbegriffen, sondern von den im Leben gegebenen Interessenlagen ausgeht und sich eine gerechte Abwägung dieser Interessen zum Ziele setzt.

Begriffs-Nr.: 519

Englisch: Legal interests (524)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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