Die lnterdiktion (Entmündigung) ist der Entzug der Handlungsfähigkeit einer mündigen Person durch die zuständige Behörde im gerichtlichen oder administrativen Verfahren bei Vorliegen eines gesetzlichen Entmündigungsgrundes.
Begriffs-Nr.: 518
Englisch: Interdiction (470)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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