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Die lnterdiktion (Entmündigung) ist der Entzug der Handlungsfähigkeit einer mündigen Person durch die zuständige Behörde im gerichtlichen oder administrativen Verfahren bei Vorliegen eines gesetzlichen Entmündigungsgrundes.

Begriffs-Nr.: 518

Englisch: Interdiction (470)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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