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Leistungs- oder Verurteilungsklagen gehen auf Geltend­machung eines Anspruchs (Geldzahlung, Sicherheit, Un­terlassung von Störung) bzw. der Haftung (Pfand etc.); Verurteilung zur Leistung oder Duldung der Zwangsvoll­streckung.

Begriffs-Nr.: 508

Englisch: Actions for performance or conviction (35)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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