Die Legitimationsklausel ist der Vorbehalt auf dem Namenpapier, dass der Schuldner jedem berechtigten Inhaber der Urkunde unter Befreiung von seiner Schuldpflicht zu leisten berechtigt sei.
Begriffs-Nr.: 507
Englisch: Authentication clause (104)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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