Print Friendly, PDF & Email

Nach der Legalitätsvermutung ist jedermann berechtigt anzunehmen, dass die Eintragung ordnungsgemäss auf Grund einer Anmeldung seitens der zuständigen Person zustande gekommen ist.

Begriffs-Nr.: 504

Englisch: Presumption of legality (679)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert