Nach der Legalitätsvermutung ist jedermann berechtigt anzunehmen, dass die Eintragung ordnungsgemäss auf Grund einer Anmeldung seitens der zuständigen Person zustande gekommen ist.
Begriffs-Nr.: 504
Englisch: Presumption of legality (679)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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