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Ein Leerverkauf im Zusammenhang mit Aktien oder Schuldinstrumenten ist ein Verkauf von Aktien oder Schuldinstrumenten, die sich zum Zeitpunkt des Eingehens der Verkaufsvereinbarung nicht im Eigentum des Verkäufers befinden.

Begriffs-Nr.: 501

Englisch: Short Selling (789)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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