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Der Kurator ist ein gerichtlich bestelltes öffentliches Organ des Staates zur gleichmässigen Wahrnehmung der Interessen des Schuldners und des Gläubigers, gleich wie der Sachwalter im Nachlass und die Konkursverwaltung.

Begriffs-Nr.: 494

Englisch: Curator (234)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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