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Ein Kunstwerk definiert sich als einzigartiges und ästhetisch gelungenes Produkt eines Künstlers. Das Format und die Darstellung sind dabei frei wählbar. Das Kunstwerk wird in seiner Qualität durch die Kunstkritiker und Kunsthistoriker öffentlich bewertet. Das Kunstwerk wird in der Regel in Museen oder Galerien gezeigt, kann aber auch in Privatbesitz sein und somit unzugänglich für die Öffentlichkeit. Während Museen der Künste Sammlungen von Kunstwerken anlegen, um diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sind Galerien Verkaufsräume der Kunst, in denen es um den Abverkauf der gezeigten Werke an öffentliche oder private Sammler geht.

Begriffs-Nr.: 493

Englisch: Artwork (91)

Quelle: Drittquelle m. e. E., 24.04.2010

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