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Für jeden Kapitalanlagefonds muss die Kapitalanlagegesellschaft ein KID mit den wesentlichen Anlegerinformationen zur Verfügung stellen. Es handelt sich hierbei um ein unionsweit standardisiertes und harmonisiertes Dokument, dass dem Anleger vor seiner Investition eine entsprechende Entscheidungsgrundlage bietet. Durch das KID ist auch eine bessere Vergleichbarkeit der Kapitalanlagefonds ermöglicht.

Begriffs-Nr.: 491

Englisch: Customerinformation document (238)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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