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Der Kronzeuge ist zunächst eine Person, deren Zeugenschaft die Behauptung eines andern so unterstützt, dass damit deren Richtigkeit gewährleistet scheint. lm gerichtlichen Verfahren versteht man hierunter einen Zeugen, dessen Aussage den Gang des Verfahrens in so erheblichem Masse beeinflusst, dass hiervon der Ausgang des Prozesses abhängt.

Begriffs-Nr.: 487

Englisch: State witness (813)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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