Print Friendly, PDF & Email

Kommissionen und Kosten, die dem Anlagefonds belastet werden. Darunter fallen insbesondere a) Kommission der Fondsleitung und Depotbank und b) weitere Aufwendungen sofern nicht in obigen Positionen enthalten (wie Kommissionen / Kosten für die Administration, Vermögensverwaltung und den Vertrieb; Kosten für die Publikationen, Berechnung des Nettoinventarwertes, die Revision; sonstige Aufwendungen).

Begriffs-Nr.: 481

Englisch: Costs (212)

Quelle: Swiss Fund Data m. e. E., 20.10.2018

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert