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Beim Kauf von Fondsanteilen werden im Regelfall Gebühren auf den Anteilswert erhoben. Dazu wird eine Management Fee, die ein Fondsmanager als Entgelt für die Verwaltung einbehält, vom Fondsvermögen abgezogen. Das sind aber noch längst nicht alle Gebühren, die bei Fonds anfallen. In der sogenannten TER (total Expense Ratio) werden sämtliche, dem Fonds belasteten Kommissionen und Kosten erfasst und ausgewiesen. Zu diesen Kosten gehören Gebühren der Fondsleitung, jene der Depotbank, die Kosten für die Administration, die Vermögensverwaltung oder -beratung oder die performanceabhängige Vergütung an den Vermögensverwalter. Schliesslich fallen unter die TER auch die Kosten für den Vertrieb, die Gebühren for die Aufsicht über Anlagefonds sowie die Aufwendungen für die Berechnung des NAV (Nettoinventarwert), Kosten für die Publikationen, die Revision, die Rechtsberatung sowie für Steuern und Abgaben.

Begriffs-Nr.: 483

Englisch: Fund costs (397)

Quelle: Swiss Fund Guide 2010 m. e. E., 20.04.2010

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