Konversion (Umdeutung) ist die Umdeutung eines an sich nichtigen in ein gültiges Rechtsgeschäft, dessen Voraussetzungen in concreto erfüllt sein müssen.
Begriffs-Nr.: 477
Englisch: Conversion (203)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Konversion (Umdeutung) ist die Umdeutung eines an sich nichtigen in ein gültiges Rechtsgeschäft, dessen Voraussetzungen in concreto erfüllt sein müssen.
Begriffs-Nr.: 477
Englisch: Conversion (203)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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