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Die Konversion des Rechtsgeschäfts ist das Wirksamwerden des an sich nicht gewollten formfreien Geschäfts, wenn der angestrebte Zweck ebenso erreicht wird wie durch das (nichtige) formbedürftige Geschäft und anzunehmen ist, den Parteien sei es mehr am Zweck als gerade am Mittel gelegen gewesen.

Begriffs-Nr.: 478

Englisch: Conversion of the legal transaction (204)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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