Unter dem Kontrahierungszwang versteht man die Pflicht einer Vertragspartei, mit einer anderen Partei ein Rechtsverhältnis begründen zu müssen.
Begriffs-Nr.: 475
Englisch: Obligation to contract (606)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Unter dem Kontrahierungszwang versteht man die Pflicht einer Vertragspartei, mit einer anderen Partei ein Rechtsverhältnis begründen zu müssen.
Begriffs-Nr.: 475
Englisch: Obligation to contract (606)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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