Das Konkurssubstrat wird gebildet durch das sämtliche exekutionsfähige Vermögen des Gemeinschuldners, sowie durch die nach Gesetz für die Konkursmasse entstehenden besonderen Vermögensrechte.
Begriffs-Nr.: 469
Englisch: Substrate of bankruptcy (827)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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