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Konkursfähig sind physische und juristische Personen, sowie Gesellschaften und Vereine, welche als handelsrechtlich selbständig und auf eigene Rechnung tätig und im Handelsregister eingetragen sind.

Begriffs-Nr.: 467

Englisch: Bankrupt (113)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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