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Der Konkurs ist die amtliche Durchführung der Vollstreckung sämtlicher im Zeitpunkt der Konkurseröffnung gegenüber dem Gemeinschuldner vorhandener und nach gesetzlicher Vorschrift angemeldeter Ansprüche in das gesamte realisierbare Vermögen des Schuldners.

Begriffs-Nr.: 466

Englisch: Bankruptcy (114)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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