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Ein Kompetenzkonflikt ist gegeben, wenn die Behörde in willkürlicher Art und Weise die Rechtshängigkeit oder die rechtskräftig ergangene Entscheidung missachtet oder überhaupt eine ihr nicht zustehende Gerichtsbarkeit in Anspruch nimmt.

Begriffs-Nr.: 464

Englisch: Conflict of competence (192)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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