Die Kommanditgesellschaft ist die Vereinigung mehrerer Personen unter gemeinsamer Firma zum Betriebe eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes, mit der Eigentümlichkeit, dass mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt, und mindestens ein Gesellschafter (Kommanditär) nur bis zum Betrage einer bestimmten Vermögenseinlage (Kommandite) haftet.
Begriffs-Nr.: 462
Englisch: Limited partnership (541)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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