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Die Kaduzierung ist das Recht der Verwaltung, einen säumigen Aktionär seiner Rechte aus der Aktienzeichnung und seiner geleisteten Teilzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen verlustig zu erklären und an Stelle der ausgefallenen neue Aktien auszugeben; nicht bloss statutarisch, sondern von Gesetzes wegen.

Begriffs-Nr.: 451

Englisch: Caducation (141)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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