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Jurisprudenz ist für den Gesetzgeber wie für de Rechtsanwender eine permanente Rechtserörterung, bei welcher Verständnis für den Sachverhalt, Einsicht in die jeweiligen Interessen und die Wertung der Sach- und Rechtslage im Vordergrund stehen.

Begriffs-Nr.: 449

Englisch: Jurisprudence (504)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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