Der Investor einer Verbriefung übernimmt oder hält die Risiken einer Verbriefung und fungiert weder als Originator noch als Sponsor dieser Verbriefung; auch Sicherungsgeber bei Verbriefungspositionen sind Investoren in diesen Verbriefungspositionen.
Begriffs-Nr.: 444
Englisch: Investor of a securitisation (493)
Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018
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