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Der Investor einer Verbriefung übernimmt oder hält die Risiken einer Verbriefung und fungiert weder als Originator noch als Sponsor dieser Verbriefung; auch Sicherungsgeber bei Verbriefungspositionen sind Investoren in diesen Verbriefungspositionen.

Begriffs-Nr.: 444

Englisch: Investor of a securitisation (493)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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